Spezialgebiete

Beratung von Personengesellschaften

Die Personengesellschaft kann eine sinnvolle Alternative zur Kapitalgesellschaft sein. Nach der steuerlichen Gesetzgebung des § 34a EStG werden thesaurierte bzw. nicht entnommene Gewinne in einer mit der Kapitalgesellschaft vergleichbaren Form besteuert.

Dies bedeutet eine deutliche Entlastung. Soweit es sich um eine GmbH & Co. KG handelt, werden die haftungsrechtlichen Vorteile der Kapitalgesellschaft auf die Personengesellschaft übertragen. Die Personengesellschaft bedarf jedoch einer qualifizierten Beratung, die den steuerlichen Anforderungen entspricht.

Beratung von Kapitalgesellschaften

Deutsche Kapitalgesellschaften (z.B. GmbH) sowie ausländische Kapitalgesellschaften (z.B. Ltd), die entweder ihren Sitz oder ihre Geschäftsleitung in Deutschland haben, unterliegen der deutschen Körperschaftsteuer mit ihrem weltweiten Einkommen.

Der Steuersatz beträgt aktuell 15 %.

Betriebswirtschaftliche- und Steuerberatung für Ärzte

Der Arzt ist heute einer wirtschaftlichen Situation ausgesetzt, die er sich vor 15 oder 20 Jahren nicht vorstellen konnte. Die Zeiten, in denen ein Arzt durch die reine medizinische Behandlung von Patienten sehr viel Geld verdiente, sind endgültig vorbei. Heute sind unternehmerisches Denken und Handeln gefragt. Auch die Insolvenz einer Arztpraxis ist kein Ausnahmefall.

Wir beraten Sie mit ausgefeilten betriebswirtschaftlichen Analysen, finden Einsparungspotentiale und betrachten die Praxisabläufe, um Optimierungsansätze zu eruieren. Wir begleiten Sie bei der Gründung einer Praxisgemeinschaft, einer Gemeinschaftspraxis oder auch einem MVZ. Und dies endet nicht bei der Finanzierungsberatung, sondern geht über die Praxiswertermittlung über die Vertragsgestaltung (in Zusammenarbeit mit unserem Anwalt) bis hin zur betriebswirtschaftlichen Begleitung Ihrer Praxis weiter.

Steuerberatung für Bäckereibetriebe

Effiziente Steuerberatung benötigt immer exzellente betriebswirtschaftliche Ausgangsdaten. Diese ermitteln wir in Zusammenarbeit mit dem Verband des Rheinischen Bäckerhandwerks. In dieser Kooperation liegt unser Qualitätsanspruch an betriebswirtschaftlicher und steuerlicher Beratung begründet. Betriebsspezifische Abläufe im Bäckerhandwerk sind uns ebenso geläufig, wie Kennzahlen und deren Aussagekraft. Abgerundet wird dies durch eine Beratung im Finanzierungsbereich. Alles aus einer Hand in kompetenter Weise.