Die klassische Steuerberatung beinhaltet die Tätigkeiten, die in Verbindung mit der Erfüllung Ihrer wirtschafts- und steuerrechtlichen Pflichten stehen. Wir verstehen hierunter die Tätigkeiten im Rahmen der Finanz- und Lohnbuchhaltung und die Jahresabschlusserstellung. Diese Tätigkeiten erledigen wir für Sie mit dem gleichen Qualitätsanspruch, den wir auch an unsere Beratungsleistungen knüpfen. Und dies auf höchstem technischem Niveau, damit der finanzielle Aufwand für Sie überschaubar bleibt.
Neben der reinen Finanzbuchhaltung, die zum Ziel hat, eine Umsatzsteuervoranmeldung zu produzieren und damit steuerdeklartorische Pflichten erfüllt, übernimmt unsere Finanzbuchhaltung auch Aufgaben aus den angrenzenden betriebswirtschaftlichen Bereichen. Je nach Ihren Bedürfnissen können wir zudem Ihr Controlling übernehmen, Ihnen monatlich einen Controlling - Report erstellen, den Zahlungsverkehr abwickeln und das Mahnwesen übernehmen. Auf Wunsch archivieren wir Ihre Belege und den Schriftverkehr und „heften" die Dokumente zum dazugehörigen Buchungssatz. Und wenn Sie es möchten, sourcen Sie Ihr komplettes Rechnungswesen auf uns aus.
Eine Flut von rechtlichen Regelungen stürzt täglich im Zusammenhang mit der Lohnbuchhaltung auf Sie ein. Hierdurch wird nahezu täglich die Abwicklung erschwert und für Sie immer undurchschaubarer. Hinzu treten häufig arbeitsrechtliche Fragen auf. Und zu guter Letzt finden nach Jahren steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Prüfungen statt, die dann mit dem Ergebnis abschließen, dass man das seinerzeit aber hätte anders handhaben müssen. Die gesamte Papierflut ist nur elektronisch beherrschbar. Unser hochqualifiziertes Team begleitet Sie durch dieses schwierige Gebiet mit professioneller Technik und einem Know-How aus hunderten von Fällen.
Die Abwicklung der Lohnbuchhaltung einschließlich des Zahlungsverkehrs wickeln wir genauso professionell ab wie steuer- und sozialversicherungsrechtliche Streitigkeiten. Wir freuen uns darüber, Ihnen ein Angebot machen zu dürfen. Sie werden über die niedrigen Gebühren überrascht sein.
Neben der Erstellung Ihres Jahresabschlusses für Zwecke der Finanzbehörden oder als Reporting bei Banken oder Gesellschaftern, begleiten wir Sie auch im Rahmen einer Wirtschaftsprüfung und halten Sie damit frei von jährlich wiederkehrenden Fragen. Durch uns erstellte Jahresabschlüsse genügen den Ansprüchen von Wirtschaftsprüfern, Banken und Gläubigern und - natürlich steueroptimiert - auch dem Fiskus.
Dies beweisen zahlreiche Betriebsprüfungen, die wir für unsere Mandanten professionell und zufrieden stellend abgeschlossen haben. Selbstverständlich gehört zur Jahresabschlusserstellung auch das Erstellen der entsprechenden Steuererklärungen. In der Regel sind dies die Körperschafts-, Umsatz- und Gewerbesteuererklärung.