Internationales Steuerrecht

Die steueroptimierte Planung und Umsetzung von Investitionen in Deutschland gehört ebenso zu unseren Kernkompetenzen wie die Eruierung der besten Rechtsform. Auch die Gestaltung der Rechtsbeziehungen zwischen verbundenen Unternehmen, die Beratung und Recherche im Themenkomplex Verrechnungspreise, die Gesellschafterfremdfinanzierung und die Vermeidung von verdeckten Gewinnausschüttungen sind Teil unserer Leistungen.

Durch unsere im Haus vorhandenen niederländischen und englischen Sprachkenntnisse können Sie sich bei uns wie zu Hause fühlen.

Der Leistungskatalog, den wir Ihnen bieten, umfasst das folgende Spektrum:

  • Betriebsstättengründung im Ausland insbesondere in den Niederlanden
  • Betriebsstättengründung ausländischer Unternehmen im Inland
  • Gewinnabgrenzung bei Betriebsstätten im In- und Ausland
  • Anfrage im Vorsteuervergütungsverfahren
  • Steuerliche Beratung bei Lohn- und Gehaltsabrechnungen
  • Steuerliche Pflichten ausländischer Tochterunternehmen in Deutschland
  • Vermeidung von Doppel- und Mehrfachbesteuerung im In- und Ausland
  • Steuerplanung beim Aufbau von Beteiligungsstrukturen
  • Grenzüberschreitende Investitionen bzw. Finanzierungen

Internationales Reporting

Bei der Betreuung internationaler Unternehmen haben wir häufig festgestellt, dass in der Unternehmensgruppe kein einheitliches und rechtsformneutrales Reporting implementiert ist. Dies bedeutet im günstigsten Fall Fehlinterpretationen. Im ungünstigsten Fall werden Fehlentscheidungen mit weitreichenden Konsequenzen getroffen. Durch unser Reporting - System sind unsere Mandanten in die Lage versetzt, ihr Berichtswesen im grenzüberschreitenden Konzern zu standardisieren und rechtsform- und länderneutral zu gestalten. In den Auswertungen werden dann die Länderstandards am Sitz der Muttergesellschaft berücksichtigt.

Derzeit sind die Auswertungen in italienischer, spanischer, polnischer und englischer Sprache verfügbar. Die Auswertungssprache ist unabhängig von der Benutzersprache. Dies bedeutet, dass Sie die Erfassung der Daten beispielsweise in Deutsch vornehmen und die Ausgabe in polnischer Sprache erfolgt. Niederländisch ist in absehbarer Zeit vorgesehen.

Beispiel:

Eine englische und französische Tochter können mit Hilfe unseres Systems an ihre spanische Muttergesellschaft in Spanisch berichten, und zwar unabhängig von  der Bedienersprache.

Niederländische Mandanten

Durch die unmittelbare Grenznähe unterhalten wir vielfältige Beziehungen zu den Niederlanden. Im Laufe unserer sechzigjährigen Beratungspraxis haben wir ein hohes Maß an Erfahrungen und rechtlichen - insbesondere steuerrechtlichen - Kenntnissen unseres Nachbarlandes erlangt. In Zusammenarbeit mit niederländischen Kollegen können wir Sie daher zielgerichtet bei einer Ansiedlung in den Niederlanden beraten.

Genauso begleiten wir aber auch unsere niederländischen Mandanten durch den steuerrechtlichen Alltag in Deutschland.

Dies geschieht in vielfacher Weise:

Zum einen erstellen wir Ihre Buchhaltung und erledigen oder prüfen Ihren deutschen Jahresabschluss. Darüber hinaus begleiten wir auf Wunsch die Erschließung Ihrer neuen Märkte auch gerne von Anfang an: So sind wir Ihnen gerne bei der Auswahl einer geeigneten Immobilie behilflich, beraten Sie in allen wirtschaftlichen Fragestellungen, die sich im Rahmen Ihrer deutschen Markteinführung ergeben. Gegebenenfalls helfen wir Ihnen auch bei der Auswahl geeigneter Partner.

Verrechnungspreisgestaltung

Sowohl die deutsche Gesetzgebung als auch die deutsche Finanzverwaltung haben umfangreiche Vorschriften veröffentlicht, nach denen man Liefer- und Leistungsbeziehungen mit ausländischen Gesellschaften dokumentieren muss.

Dieses Transfer Pricing wird nicht nur - aber auch - bei international tätigen Unternehmensgruppen geprüft.

Vergütungen für Lieferungen oder Dienstleistungen, die nicht den Verrechnungspreisgrundsätzen entsprechen, können zu steuerlichen Mehr- oder Doppelbelastungen und - bei mangelnder Dokumentation - sogar zu Strafzuschlägen führen.